Inklusion an Hochschulen
Große Hörsäle, schlechte Raumakustik, schnelles Sprechtempo und spontane Zwischenfragen ohne Mikrofon: Für gehörlose und schwerhörige Studierende stellt der Hochschulalltag eine enorme Herausforderung dar. Mit professionellem Schriftdolmetschen, barrierefreien Live-Transkripten und gesetzlichen Nachteilsausgleichen wird ein erfolgreiches, chancengleiches Studium möglich.
Ein Studium verlangt höchste geistige Konzentration. Müssen Studierende mit Hörbeeinträchtigung permanent versuchen, von den Lippen der Dozierenden abzulesen oder akustische Lücken zu erraten, führt dies nach kürzester Zeit zu schwerer mentaler Ermüdung (Listening Fatigue). Das simultane Mitschreiben ist dabei praktisch unmöglich. Hier greift das Schriftdolmetschen im Studium als bewährte, effektive Barrierefreiheit direkt im Hörsaal und Online-Seminar.
Zertifizierte Schriftdolmetscher:innen tippen das gesprochene Wort der Professor:innen, Gastvortragenden und Studierenden in Echtzeit mit:
Das Video „Studieren und Arbeiten mit Hörbehinderung – Kommunikation ohne Barrieren“ der BOKU veranschaulicht eindrucksvoll die alltäglichen Hürden im Universitätsbetrieb und zeigt, wie barrierefreie Kommunikation durch Schriftdolmetschen, Nachteilsausgleiche und gegenseitige Rücksichtnahme im Hörsaal gelingt.
Unsichtbare Barriere bei jungen Menschen
In Österreich leben rund 450.000 Menschen mit Hörbeeinträchtigung. Vielen ist oft nicht bewusst, dass auch viele junge Studierende im Hörsaal betroffen sind.
Das „Mikrofon-Problem“ im Hörsaal
Wird auf Mikrofone verzichtet, weil es vermeintlich „zu kompliziert“ ist, sind Studierende mit Hörbeeinträchtigung von der Vorlesung völlig abgeschnitten.
Erschöpfung durch Lippenablesen
Eineinhalb Stunden ununterbrochene Konzentration auf das Mundbild der Dozierenden erfordert extreme Anstrengung und führt rasch zu schwerer Erschöpfung.
Akustische Hürde – nicht fehlendes Wissen
Wenn Betroffene nachfragen müssen, liegt das rein an der Raumakustik. Schriftdolmetschen und Nachteilsausgleiche schaffen hier echte Chancengleichheit.
Gemäß dem Universitätsgesetz (UG) haben Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung einen Rechtsanspruch auf einen individuellen Nachteilsausgleich. Dieser stellt sicher, dass Prüfungen und Lehrveranstaltungen ohne Benachteiligung absolviert werden können:
Verlängerte Arbeitszeit bei schriftlichen Prüfungen zum Ausgleich des erhöhten Lese- und Verarbeitungsaufwands.
Bereitstellung von Präsentationsfolien, Literaturlisten und Fachskripten vor der Lehrveranstaltung.
Einsatz von Schriftdolmetscher:innen bei mündlichen Prüfungen, Seminardiskussionen und Master-Defensiones.
Nutzung von Hörsälen mit integrierten Induktionsschleifen oder mobilen FM-Übertragungsanlagen.
Neben dem Einsatz von Schriftdolmetscher:innen tragen einfache didaktische und organisatorische Anpassungen von Universitäten und Lehrenden maßgeblich dazu bei, Lehrveranstaltungen barrierefrei und chancengleich zu gestalten:
Für anspruchsberechtigte Studierende mit Hörbeeinträchtigung ist das Schriftdolmetschen an Hochschulen komplett kostenlos:
Rechtzeitige Planung vor Semesterbeginn: Damit alle Vorlesungen vom ersten Tag an barrierefrei begleitet werden können, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme ca. 6 Wochen vor Semesterstart.
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