ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) von Sprachpilot e.U.
Sprachpilot e.U. – Im Cockpit der Kommunikation Andreas Pechhacker, BA BA MA
Obere Donaustraße 17/3/21, 1020 Wien, Österreich
Tel.: +43 677 616 896 59
E-Mail: mail@sprachpilot.at
UID-Nummer: ATU76790947
Firmenbuchnummer: 606296 m
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) definieren den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen für Sprachdienstleistungen zwischen „Sprachpilot“, vertreten durch Andreas Pechhacker, BA BA MA, in seiner Funktion als Sprachdienstleister (nachfolgend als "Auftragnehmer" bezeichnet), und dem Kunden bzw. der Kundin (nachfolgend als "Auftraggeber:in" bezeichnet). Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweiligen Ausführung für bestehende und zukünftige Geschäftsbeziehungen.
1.2. Die Leistungen des Auftragnehmer unterliegen den Bestimmungen in Teil C. Darüber hinaus sind für Übersetzungsleistungen die Regelungen in Teil A sowie für Dolmetschleistungen die Regelungen in Teil B anwendbar. Die Verwendung eigener Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin ist ausgeschlossen. Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst und allfällige Übersetzungen in andere Sprachen sind zur Auslegung derselben nicht heranzuziehen.
TEIL A: Übersetzungsleistungen (Übersetzung, Untertitel, Transkription) und Textbearbeitung
2. Angebot/Auftrag und Umfang der Leistung
2.1. Der Leistungsumfang gegenüber dem/der Auftraggeber:in umfasst grundsätzlich nur Übersetzungsleistungen. Übersetzung ist die Übertragung der Bedeutung eines Textes von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache.
2.2. Etwaige Auftragsänderungen, Zusatzaufträge und Mehrwertdienstleistungen sind getrennt zu vereinbaren und zu honorieren (Sonderformate, Fahnenkorrektur, CMS, Projektmanagement, maschinelle Übersetzung mit anschließendem Posteditieren, Posteditieren einer von dem/der Auftraggeber:in erstellten maschinellen Übersetzung, usw.).
2.3. Bei Texten, die mit den gängigen Office-Anwendungen bearbeitbar sind, wird die Formatierung des Ausgangstextes beibehalten. Übersetzungen sind von dem Auftragnehmer, so nichts anderes vereinbart ist, in elektronischer Form zu liefern, wobei der/die Auftraggeber:in dem Auftragnehmer Zugang zu den von ihm/ihr gewünschten Technologien gewährt, wenn eine Übersetzung in sonstiger elektronischer Form als via E-Mail zu liefern ist.
2.4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen und rechtzeitig durchzuführen. Der Auftragnehmer schuldet weder einen Erfolg noch, dass die Dienstleistung den von dem/der Auftraggeber:in gewünschten Zweck erfüllt.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers/der Auftraggeberin
3.1. Der/Die Auftraggeber:in ist verpflichtet, einen Ausgangstext bereitzustellen, der für eine Übersetzung in Bezug auf Form und Inhalt geeignet ist.
3.2. Der Auftragnehmer hat offensichtliche Mängel (z. B. widersprüchliche Angaben etc.) des Ausgangstextes mit dem/der Auftraggeber:in zu klären und kann diese:n auf eventuelle Tippfehler und sonstige Fehler aufmerksam machen.
3.3. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Für Mängel, die sich aufgrund unzureichender Spezifizierung, sprachlicher und terminologischer Ungenauigkeiten des Ausgangstextes usw. ergeben, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
3.4. Die Zahlenwiedergabe durch den Auftragnehmer erfolgt nur nach dem Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßeinheiten, Währungen und dergleichen ist ausschließlich der/die Auftraggeber:in verantwortlich.
3.5. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, hat der/die Auftraggeber:in vorab die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Blockschrift vorzugeben.
4. Termine, Lieferung
4.1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem Auftragnehmer maßgebend. Ist das Lieferdatum ein unabdingbarer, nicht durch eine angemessene Nachfrist verlängerbarer Bestandteil des von dem Auftragnehmer angenommenen Auftrages und hat der/die Auftraggeber:in an einer verspäteten Lieferung kein Interesse („Fixgeschäft“), so hat der/die Auftraggeber:in dies im Vorhinein bekannt zu geben.
4.2. Auftraggeber:in und Auftragnehmer müssen folgende Termine vereinbaren:
- Eingang des Ausgangstextes und alle zur Hintergrundinformation notwendigen Unterlagen bei dem Auftragnehmer;
- Eingang eines Korrekturexemplars bei dem/der Auftraggeber:in (sofern erwünscht);
- Gegebenenfalls Retournierung des Korrekturexemplars an den Auftragnehmer;
- Eingang der Übersetzung bei dem/der Auftraggeber:in in der vereinbarten Lieferform.
4.3. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins, auch bei einem Fixgeschäft, ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher von dem/der Auftraggeber:in zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Unterlagen zur Hintergrundinformation) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den dem Auftragnehmer die erforderlichen Unterlagen verspätet zur Verfügung gestellt wurden; für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es dem Auftragnehmer zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen durch den/die Auftraggeber:in der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann.
4.4. Die mit der Lieferung (Übermittlung) der Übersetzung und der Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der/die Auftraggeber:in.
5. Gewährleistung und Schadenersatz
5.1. Sämtliche Mängel müssen von dem/der Auftraggeber:in in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Der/Die Auftraggeber:in hat offensichtliche Fehler der Übersetzung innerhalb einer Woche nach Eingang der Übersetzung zu rügen.
5.2. Zur Mängelbeseitigung hat der/die Auftraggeber:in dem Auftragnehmer eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistungen zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb angemessener Frist von dem Auftragnehmer behoben, so hat der/die Auftraggeber:in weder einen Anspruch auf Preisminderung noch auf Vertragsauflösung. Wenn der Auftragnehmer eine Verbesserung verweigert oder die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne die Mängel zu beheben, bzw. die Verbesserung für den/die Auftraggeber:in mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre, kann der/die Auftraggeber:in vom Vertrag zurücktreten (Vertragsauflösung) oder eine Herabsetzung des Honorars (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zur Vertragsauflösung. Gewährleistungsansprüche berechtigen den/die Auftraggeber:in nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
5.3. Für Texte, die für Druckwerke in welcher Form auch immer verwendet werden, besteht eine Haftung des Auftragnehmers für Mängel nur dann, wenn der/die Auftraggeber:in in seinem/ihrem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er/sie beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn der Auftragnehmer dafür Korrekturfahnen bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der von dem/der Auftraggeber:in keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden, vorgelegt werden.
5.4. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen, für die Transkription bzw. Untertitelung von schwer verständlichen bzw. unverständlichen Vorlagen, für auftragsspezifische Abkürzungen, die von dem/der Auftraggeber:in bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) und die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, besteht keinerlei Mängelhaftung. Es tritt daher kein Verzug ein. Dies gilt auch für Überprüfungen von fremden Texten.
5.5. Aufgrund der technischen Gegebenheiten wird von dem Auftragnehmer für die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie z.B. E-Mail) keine Haftung für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien, Formatänderungen) übernommen, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
6. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht
6.1. Alle dem/der Auftraggeber:in überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum des Auftragnehmers.
6.2. Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie selbst erstellte Translation Memories, Terminologielisten, Skripten usw. bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die Weitergabe und Vervielfältigung der Unterlagen dürfen nur mit Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Eine Übergabe von Translation Memories, Terminologielisten u. ä. m. an den/die Auftraggeber:in auf deren Wunsch stellt einen von dem/der Auftraggeber:in zu vergütenden Zusatzauftrag dar.
6.3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem/der Auftraggeber:in an sich das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen und ist daher berechtigt, anzunehmen, dass dem/der Auftraggeber:in alle jene Rechte (auch Dritten gegenüber) zustehen. Der/Die Auftraggeber:in sichert daher ausdrücklich zu, dass er/sie über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
6.4. Der/Die Auftraggeber:in ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der/die Auftraggeber:in keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Der Auftragnehmer wird solche Ansprüche dem/der Auftraggeber:in unverzüglich anzeigen und bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der/die Auftraggeber:in nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse/Streitgenossin des Auftragnehmers dem Verfahren bei, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Anspruch des Klägers/der Klägerin anzuerkennen und sich bei dem/der Auftraggeber:in ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
6.5. Der Auftragnehmer bleibt als geistiger Schöpfer der Übersetzung Urheber derselben und es steht ihm daher das Recht zu, als Urheber genannt zu werden. Der/Die Auftraggeber:in erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Übersetzung. Der Name des Auftragnehmers darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von ihm stammt bzw. mit seiner nachträglicher Zustimmung.
Teil B. Dolmetschleistungen (Schriftdolmetschen, Live-Untertitelung, Simultan-Transkription, Lautsprachendolmetschen)
7. Angebot/Auftrag und Umfang der Leistung, Honorar
7.1. Der Leistungsumfang gegenüber dem/der Auftraggeber:in umfasst grundsätzlich nur das Dolmetschen. Unter Dolmetschen versteht man die Übertragung von gesprochenem Wort aus einer Ausgangssprache in gesprochenes Wort einer anderen Zielsprache oder in Schrift (Schriftdolmetschen) derselben oder einer anderen Zielsprache.
7.2. Etwaige Auftragsänderungen, Zusatzaufträge und Mehrwertdienstleistungen sind getrennt zu vereinbaren und zu honorieren.
7.3. Um eine entsprechende Qualität nach dem Stand der Technik zu gewährleisten, sind Dolmetschungen grundsätzlich (zumindest) in Zweierbesetzung durchzuführen.
7.4. Für Einsätze außerhalb des Berufswohnsitzes kommen Reisezeitentschädigung, Reise- und ggf. Übernachtungskosten, Diäten usw. zur Verrechnung.
7.5. Sollte der Auftragnehmer an der Erfüllung des Vertrags verhindert sein, kann er selbst eine gleichwertige Vertretung suchen.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers/der Auftraggeberin
8.1. Der Auftragnehmer stellt Dolmetschteams entsprechend den Anforderungen des Auftrags des Auftraggebers/der Auftraggeberin zusammen, die auf den von dem/der Auftraggeber:in mitgeteilten Anforderungen basieren. Dazu muss der/die Auftraggeber:in bereits vor der Angebotsabgabe schriftlich die genauen Anforderungen bezüglich der gewünschten Sprachkombinationen, der Besetzungsmodalitäten und etwaiger spezieller Anforderungen, die über die üblichen Fachkenntnisse erfahrener Dolmetscher:innen hinausgehen, mitteilen. Jegliche Änderungen an diesen spezifizierten Anforderungen zu einem späteren Zeitpunkt gelten nur dann, wenn sie schriftlich von dem Auftragnehmer bestätigt werden.
8.2. Der/Die Auftraggeber:in verpflichtet sich, für adäquate und dem Stand der Technik entsprechende technische, akustische und räumliche Bedingungen in den Dolmetschkabinen und im Konferenzsaal zu sorgen, sowie Blickkontakt auf die Vortragenden bzw. in Fällen, in denen dies nicht möglich ist, eine Videoübertragung in die Kabine sicherzustellen. Der/Die Auftraggeber:in verpflichtet sich weiters, für adäquate technische, akustische und räumliche Bedingungen zu sorgen. Dazu gehört die Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes:
- Ein mindestens 2 Meter langer Tisch bzw. ausreichend Platz für zwei Personen mit technischem Equipment.
- Zwei Stühle (bestenfalls ohne Armlehnen).
- Stromversorgung vor Ort sowie ein freier Blick auf das Veranstaltungsgeschehen.
- Bei Open-Air-Veranstaltungen ein wind- und wettergeschützter Bereich zum Schutz der Technik.
- Ein Arbeitsplatz, der nicht durch Abläufe der Veranstaltung gestört wird und konzentriertes Arbeiten ermöglicht.
8.3. Die Dolmetschung ist in der Regel zur sofortigen Anhörung bestimmt. Ihre Aufzeichnung bzw. Live-Streaming ist ohne die vorherige Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig. Falls nicht ausdrücklich anderes vereinbart, verbleiben die Urheberrechte bei dem Auftragnehmer.
8.4. Vor Abschluss des Auftrags hat der/die Auftraggeber:in die Pflicht, den Auftragnehmer darüber zu unterrichten, ob die Dolmetschung gestreamt, aufgezeichnet und/oder anderweitig genutzt wird. Im Falle eines Streamings, einer Aufzeichnung und/oder Verwertung der Dolmetschung wird für die Abtretung des Urheberrechts ein im Vorfeld zu vereinbarendes Honorar verrechnet.
8.5. Der/Die Auftraggeber:in und der Auftragnehmer besprechen das Setting (Online, Hybrid) und die technische Ausstattung im Voraus. Sämtliche Einzelheiten sind im Interesse aller im Vorfeld detailliert zu kommunizieren. Es ist festzulegen, ob eine Schulung der Dolmetscher:innen erforderlich ist. Für eine Schulung wird ein entsprechendes Honorar verrechnet. Ein Testlauf mit den Dolmetscher:innen und eine Einweisung aller Beteiligten sind in jedem Fall durchzuführen und durch ein entsprechendes Honorar abzugelten.
8.6. Der/Die Auftraggeber:in weist vorab alle Teilnehmenden darauf hin, dass eine Aufnahme und/oder Verwertung der Dolmetschung unzulässig ist. Der Auftragnehmer in ist berechtigt, die eigene Dolmetschung für Überprüfungszwecke aufzunehmen, nicht aber zu verwerten.
8.7. Während der Leistungserbringung hat der/die Auftraggeber:in auf dessen/deren Kosten sicherzustellen, dass den Dolmetscher:innen in der Dolmetschkabine ausreichend Getränke zur Verfügung stehen.
8.8. Wenn technische Störungen, die in die Sphäre des Auftraggebers/der Auftraggeberin fallen, auftreten, nicht in angemessener Zeit behoben werden können und die Veranstaltung aus diesem Grund nicht durchgeführt oder fortgesetzt werden kann, wird das vereinbarte Honorar dennoch in voller Höhe zur Zahlung fällig.
8.9. Die Verantwortung für die Eignung und die ununterbrochene Funktionalität der Umgebung, Ausstattung und Infrastruktur liegt bei dem/der Auftraggeber:in. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Fall eines Zusammenbruchs oder Ausfalls der Verbindung, der Plattform, eines Stromausfalls oder anderer technischer Probleme, die trotz angemessener Vorsichtsmaßnahmen (nach bestem Wissen und Gewissen) auftreten können.
8.10. Sollte die Tonqualität trotz aller Vorkehrungen für eine Dolmetschung nicht ausreichend sein oder Nebengeräusche oder Verbindungsprobleme die Dolmetschung unmöglich machen, werden die Dolmetscher:innen darauf hinweisen und die Dolmetschung so lange einstellen, bis die entsprechenden Voraussetzungen wieder gegeben sind. Wenn technische Störungen, die in die Sphäre des Auftraggebers/der Auftraggeberin fallen, auftreten und nicht in angemessener Zeit behoben werden können und die Veranstaltung aus diesem Grund nicht durchgeführt oder fortgesetzt werden kann, wird das vereinbarte Honorar dennoch in voller Höhe zur Zahlung fällig.
8.11. Im Falle von Ferndolmetschungen ist ein Setting zu wählen, das dem Auftragnehmer und seinem Team ermöglicht, seine Dienstleistung vom Standort des Auftraggebers/der Auftraggeberin bzw. des Veranstaltungsortes aus zu erbringen. Ist dies nicht möglich, kann das Dolmetschteam von einem Hub aus in mit Konferenztechnik ausgestatteten Kabinen arbeiten. In diesem Fall übernimmt der Hub-Betreiber die Verantwortung für die Technik. Vorab erfolgt in jedem Fall eine Abklärung über den Aufbau und den Verlauf der geplanten zu dolmetschenden Veranstaltung, z. B. online oder hybrid.
8.12. Wenn die Ferndolmetschleistung entweder im Büro des Auftragnehmers oder im Homeoffice erbracht wird, liegt die Verantwortung des Auftragnehmers auf der jeweiligen Umgebung, der Ausstattung und der Infrastruktur, inklusive der Anbindung an das öffentliche Internet. Der/Die Auftraggeber:in ist dafür verantwortlich, eine ununterbrochene Verbindung und Zugriff auf sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte in angemessener Geschwindigkeit und Qualität über das öffentliche Internet sicherzustellen.
8.13. Der/Die Auftraggeber:in hat für die Auswahl und Bereitstellung der Plattform Sorge zu tragen, wobei die Verwendung einer für Simultandolmetschen geeigneten Mehrkanal-Plattform vorzusehen ist. Für Konsekutivdolmetschen können auch Webkonferenzsysteme zum Einsatz kommen. Es ist seitens des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu beachten, dass die Tonanforderungen beim Dolmetschen viel höher als beim bloßen Zuhören sind. Der/Die Auftraggeber:in übernimmt die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Plattform und für eine sichere und verschlüsselte Übertragung.
8.14. Der/die Auftraggeber:in stellt sicher, dass sämtliche Redner:innen und andere Personen, die während der Veranstaltung, die dolmetschend begleitet wird, sprechen werden, Headsets oder Richtmikrofone verwenden. Dies gewährleistet die notwendige Tonqualität für das Dolmetschen und ermöglicht dem Auftragnehmer, die Vortragenden in der Videoübertragung gut zu erkennen. Alle Vortragenden müssen sich in einer geräuschgeschützten Umgebung befinden. Zudem ist es gestattet, nur ein Mikrofon aktiv zu haben, während die Mikrofone aller anderen Teilnehmenden stummgeschaltet sein müssen.
8.15. Es wird empfohlen, für fernzudolmetschende Veranstaltungen eine:n Moderator:in und technischen Support bereitzustellen.
8.16. Bei Schriftdolmetschungen, Live-Untertitelung, Simultan-Transkriptionen und sämtlichen anderen Speech-to-Text-Dienstleistungen ist der/die Auftraggeber:in dafür verantwortlich, die Erlaubnis der Redner:innen und Teilnehmer:innen zur Aufzeichnung der Redebeiträge, eventuell zur anschließenden Protokollerstellung und gegebenenfalls zur Verbreitung des Protokolls einzuholen. Diese Zustimmung(en) müssen dem Auftragnehmer vor Beginn der Dolmetschung schriftlich nachgewiesen werden.
8.17. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Fall eines Zusammenbruchs oder Ausfalls der Verbindung (WLAN/Internet), der Plattform oder anderer technischer Probleme, insbesondere bei hoher Zuschauerzahl.
8.18. KI-Übersetzung: Für das interlinguale Dolmetschen steht eine Vielzahl von Sprachenrichtungen zur Verfügung. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Qualität der maschinellen Übersetzung. Der/Die Auftraggeber:in ist sich bewusst, dass für die Inhalte der maschinellen Übersetzung (Drittanbieter) kein gesonderter Datenschutz besteht.
9. Urheberrecht
9.1. Das Lautsprachendolmetschen dient in der Regel zur unmittelbaren Anhörung, während die Speech-To-Text-Leistungen zur unmittelbaren Betrachtung bestimmt sind.
9.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, behält der Auftragnehmer in der Regel die Urheberrechte an der Dolmetschung. Jegliche Aufzeichnung, Live-Streaming oder anderweitige Nutzung ohne vorherige Zustimmung der Auftragnehmerin ist untersagt. Derartige Verwendungen werden als Zusatzaufträge betrachtet, für die ein zusätzliches Entgelt zu entrichten ist.
9.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden im Rahmen des Schriftdolmetschens angefertigte Live-Mitschriften von dem Auftragnehmer nicht gespeichert, sondern gelöscht. Falls der/die Auftraggeber:in die Erstellung eines Protokolls (überarbeitete Live-Mitschrift) der Veranstaltung beauftragt, wird die Mitschrift vorübergehend gespeichert und nach der Protokollerstellung gelöscht. Mitschriften sind als Zusatzauftrag zu betrachten, für die ein zusätzliches Entgelt zu entrichten ist.
9.4. Unabhängig davon ist der Auftragnehmer berechtigt, die eigene Dolmetschung zu Überprüfungszwecken aufzuzeichnen.
10. Gewährleistung/Schadenersatz
10.1. Es gelten die Bestimmungen des Punktes 5 (Gewährleistung und Schadenersatz, Teil A) unter Berücksichtigung der Dienstleistung der Dolmetschung.
10.2. Aufgrund der raschen Abfolge von zu dolmetschender, oft freier Rede wird eine Haftung für Translationsfehler bei Dolmetschleistungen, soweit diese vom Auftragnehmer nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verschuldet wurden, ausgeschlossen.
10.3. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für die Bereitstellung der Dolmetschtechnik und Technikbetreuung durch den/die Auftraggeber:in sowie für technische Probleme wird ausgeschlossen.
Teil C. Allgemeine Bestimmungen (Geltung für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers)
11. Angebot/Auftrag, Kostenvoranschläge, Substitutionsrecht
11.1. Angebote des Auftragnehmers, einschließlich Kostenvoranschläge, können innerhalb des angegebenen Zeitraums angenommen werden. Falls kein Zeitraum angegeben ist, beträgt die Frist für die Annahme 14 Tage ab Ausstellung des Angebots. Annahmen, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, werden als Gegenangebote an den Auftragnehmer angesehen.
11.2. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich (im Original oder E-Mail), nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt und ausdrücklich als solcher bezeichnet wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen des Auftragnehmers erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den/die Auftraggeber:in davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese können von dem Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem/der Auftraggeber:in in Rechnung gestellt werden. Falls zusätzlicher Aufwand notwendig wird, der auf ein Fehlverhalten des Auftraggebers/der Auftraggeberin oder auf unerwartete Hindernisse in dessen/deren Verantwortungsbereich zurückzuführen ist, kann der Auftragnehmer diese Aufwendungen in Rechnung stellen.
11.3. Bei Übersetzungen basieren die Kostenvoranschläge stets auf den Normzeilen des Ausgangstextes, und die Abrechnung erfolgt anhand der Normzeilen des Zieltextes. Da Texte in unterschiedlichen Sprachen unterschiedlich lang sein können, können die Kosten variieren. Eine solche Abweichung wird, auch wenn sie im Kostenvoranschlag nicht explizit aufgeführt ist, als Einhaltung des Kostenvoranschlags betrachtet (und daher nicht zur Einschätzung einer möglichen Kostenüberschreitung herangezogen).
11.4. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag in Substitution weiterzugeben. In diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Vertragspartner des Auftraggebers/der Auftraggeberin.
12. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Auftraggebers/der Auftraggeberin
12.1. Der/Die Auftraggeber:in hat den Auftragnehmer, so weit wie möglich und für den Auftrag sinnvoll, durch Bereitstellung der zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen sowie Informationen zu unterstützen; Folgendes kann dazu nötig sein:
- Leitfaden für technische, rechtliche und redaktionelle Normen;
- unternehmensinterne Terminologie, Fachterminologie (sofern der/die Auftraggeber:in die Verwendung einer organisationsspezifischen Sprache bzw. Terminologie oder einer spezifischen Form von Abkürzungen bzw. einer kontrollierten Sprache wünscht, muss er/sie diese dem Auftragnehmer mitteilen und ihm alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen);
- bereits bestehende Übersetzungen, relevante Übersetzungseinheiten aus Translation Memories;
- im Ausgangstext referenzierte Publikationen;
- technische Unterlagen und Anschauungsmaterial;
- Schulungsmaterial;
- Internetadressen;
- Paralleltexte;
- Hintergrundtexte;
- Betriebsbesichtigungen;
- bestimmte Technologien (insbesondere andere als die gängigen Office-Anwendungen)
- zusätzlich bei Dolmetschleistungen: Informationsunterlagen, Präsentationen, Vorträge, Notizen der Vortragenden.
12.2. Sämtliche Unterlagen zur Vorbereitung sind an den Auftragnehmer bei Vorliegen rechtzeitig per E-Mail zu übermitteln (Dateiformat nach Möglichkeit in MS-Word, jedoch keinesfalls in anderen Programmen als MS Office).
12.3. Der/Die Auftraggeber:in ist ausschließlich für die zeitgerechte Bereitstellung von Informationsunterlagen, Präsentationen, Vorträgen, Speaking Notes für die Vorbereitung der Dolmetscher:innen verantwortlich. Diese Unterlagen (inkl. Ablaufpläne, Namen der Redner:innen, Präsentationen, Rede- und Liedtexte) sind idealerweise 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bereitzustellen. Abgelesene Texte sind vorab zur Verfügung zu stellen, um eine synchrone Darstellung und höhere Qualität zu gewährleisten.
12.4. Vor Abgabe des Angebots hat der/die Auftraggeber:in dem Auftragnehmer den beabsichtigten Verwendungszweck zu kommunizieren, z.B. ob die erbrachten Sprachdienstleistungen nur zur eigenen Information; nur zur Veröffentlichung und/oder Werbung; für rechtliche Zwecke und/oder Patentverfahren; oder einem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Auftragnehmer von Bedeutung ist.
12.5. Wird der Zweck einer Übersetzung/Dolmetschung dem Auftragnehmer nicht bekannt gegeben, so hat der Auftragnehmer die Übersetzung/die Dolmetschung nach bestem Wissen zum Zwecke der Information auszuführen.
12.6. Sofern bei der Veranstaltung vorgefertigte Texte verlesen werden, stellt der Auftraggeber sicher, dass bis spätestens zum Vortag der Veranstaltung eine Kopie pro Dolmetscher:in dem Dolmetschteamchef des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt wird. Diese Unterlagen verbleiben bei dem Auftragnehmer bis zur Verlesung und Bearbeitung des betreffenden Schriftstücks oder Manuskripts. Andernfalls wird der Auftragnehmer von seinen Verpflichtungen befreit.
12.6. Vorbesprechungen, die vom Veranstalter gewünscht werden und außerhalb der vereinbarten Einsatzzeiten stattfinden, unterliegen einer getrennten Abrechnung gemäß den gängigen Honorarsätzen und Bedingungen für Dolmetschungen.
12.7. Der/Die Auftraggeber:in darf die Übersetzung/die Dolmetschung nur zum angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall das der/die Auftraggeber:in die Übersetzung/die Dolmetschung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, ist eine diesbezügliche Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
12.8. Darüber hinaus muss der/die Auftraggeber:in dem Auftragnehmer im Voraus kompetente Ansprechpartner:innen nennen, die für (inhaltliche und technische) Rückfragen zur Verfügung stehen.
13. Honorar und Zahlungsbedingungen
13.1. Das Honorar des Auftragnehmers ist spätestens 14 Tage nach Übermittlung der Honorarnote zur Zahlung fällig.
13.2. Die Preise für die Leistungen des Auftragnehmers bestimmen sich, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, nach den Tarifen des Auftragnehmers. Falls keine solchen Tarife vorhanden sind, wird ein angemessener Zuschlag als vereinbart betrachtet.
13.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt. Für das Lektorieren und Korrekturlesen von Texten steht dem Auftragnehmer ein angemessener Kostenersatz zu.
13.4. Für Express-, Nacht- und Wochenendarbeiten können Zuschläge nach Tarifen des Auftragnehmers verrechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Falls keine solchen Tarife vorhanden sind, wird ein angemessenes Zuschlag als vereinbart betrachtet.
13.5. Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage, z. B.: Normzeilen (à 55 Zeichen inkl. Leerzeichen), Wörter, Stundensatz, Zieltext, Ausgangstext beim Übersetzen; Audiominuten bei Transkriptionen und Untertitel; Halbtagessatz (= eine maximale Anwesenheit der Dolmetscher:innen am Einsatzort von vier aufeinander folgenden Stunden), Ganztagessatz beim Dolmetschen (= eine Anwesenheitszeit der Dolmetscher:innen am Einsatzort von acht Stunden). Die Berechnung der Voll- und Halbtagestarife sowie der Überstunden erfolgt ab dem schriftlich vom Auftraggeber mitgeteilten Zeitpunkt, zu dem der/die Dolmetscher am Einsatzort erwartet wird/werden. Ein späterer Einsatzbeginn wird nicht berücksichtigt. Alternativ dazu können auch Pauschalen für im Vertrag genau festgelegte Zeiten berechnet werden. In diesem Fall werden Überstunden ab dem Ende der spezifizierten Zeit berechnet. Für über den vereinbarten Zeitrahmen hinausgehende Einsatzzeiten erfolgt die Abrechnung pro Dolmetscher:in und Stunde. Angefangene Stunden werden als vollständige Stunden berechnet. Ein gebuchter Termin wird in vollem Umfang des vereinbarten Zeitrahmens vergütet, auch wenn die tatsächliche Einsatzzeit kürzer ausfällt.
13.6. Die Preise verstehen sich in Euro. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
13.7. Wenn der gesamte Dolmetscheinsatz an nicht aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet und der Dolmetscher während dieser Zeit nicht an seinen Berufsstandort zurückkehren kann, werden die resultierenden Stehtage zu den zuvor vereinbarten Tagestarifen in Rechnung gestellt.
13.8. Falls es notwendig ist, dass die An- und Abreise vor oder nach dem eigentlichen Einsatz erfolgt, wird ein Halbtagessatz für diese Fahrtzeit in Rechnung gestellt.
13.9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung oder die Vorauszahlung des gesamten Entgelts zu verlangen. Wenn eine solche Akontozahlung/Vorauszahlung verlangt wird, setzt der Beginn der vereinbarten Liefer-/Leistungsfristen auch den erfolgten Eingang dieser Zahlung bei dem Auftragnehmer voraus.
13.10. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Sprachdienstleistung, falls noch nicht erbracht, zurückzubehalten. Im Fall eines Zahlungsverzugs ist der/die Auftraggeber:in verpflichtet, neben etwaigen anderen Schadensersatzansprüchen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz sowie eine Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB in Höhe von EUR 40,00 je in Verzug befindlicher (Teil-)Rechnung und angemessene Mahnspesen zu zahlen.
13.11. Wurden zwischen Auftraggeber:in und Auftragnehmer Teilzahlungen (z. B. eine Akontozahlung) vereinbart, ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug des Auftraggebers/der Auftraggeberin berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen ohne Rechtsfolgen für den Auftragnehmer und ohne Präjudiz für ihre Rechte so lange einzustellen, bis der/die Auftraggeber:in seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde.
13.12. Die Leistungen des Auftragnehmers sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Ausfolgung bzw. Lieferung der Sprachdienstleistung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist Abholung, etwa bei Übersetzungen, vereinbart und erfolgt diese durch den/die Auftraggeber:in nicht zeitgerecht, so entsteht die Zahlungspflicht des Auftraggebers/der Auftraggeberin mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung.
13.12. Alle sonstigen Leistungen der Auftragnehmerin sind mit Absendung der Honorarnote zur Zahlung fällig.
13.13. Bei Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Es gelten die am Tag der Auftragserteilung vereinbarten Preise. Bei Stornierung seitens des Auftraggebers/der Auftraggeberin hat diese/r dem Auftragnehmer nachweislich bereits entstandene Kosten sowie:
- …40 % des vereinbarten Honorars bei Absage 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn,
- …50 % des vereinbarten Honorars bei Absage 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn,
- …75 % des vereinbarten Honorars bei Absage 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn,
- …100 % des vereinbarten Honorars bei Absage weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn
zu ersetzen. Jedenfalls sind für den/die Auftragnehmer:in bereits angefallene Hotel- oder Reisekosten zu ersetzen.
13.14. Der/Die Auftraggeber:in erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen in elektronischem Format zu erhalten und zu erstellen. Es liegt in der Verantwortung des/der Auftraggeber:in, eine Empfangsmöglichkeit für elektronische Rechnungen bereitzustellen und eventuelle Änderungen an dieser Adresse mitzuteilen. Eine an die zuletzt mitgeteilte Empfangsadresse gesendete Rechnung gilt in jedem Fall als am folgenden Werktag zugestellt.
13.15. Der/Die Auftraggeber:in verzichtet auf das Recht zur Aufrechnung gegen die Honoraransprüche des Auftragnehmers, es sei denn, seine/ihre Ansprüche werden schriftlich anerkannt oder sind rechtskräftig festgestellt.
14. Unterlagen
14.1. Die von dem/der Auftraggeber:in zur Verfügung gestellten Unterlagen, einschließlich der Originale, verbleiben bis zur Beendigung der erbrachten Leistung bei dem Auftragnehmer, ohne dass dadurch ein Verwahrungsvertrag entsteht. Auf Anfrage ist der/die Auftraggeber:in dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer die Unterlagen entweder im Original oder in einer besonderen Form zur Verfügung zu stellen (insbesondere wenn die Übersetzung von speziell formatierten Unterlagen beauftragt wurde). Es besteht keine Verpflichtung seitens des Auftragnehmers, die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu versichern.
14.2. Sobald die erbrachte Leistung abgeschlossen ist, ist der/die Auftraggeber:in dazu verpflichtet, die Unterlagen entweder unverzüglich abzuholen oder gemäß den von dem Auftragnehmer angegebenen Terminen. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die von dem/der Auftraggeber:in dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Beendigung des Auftrages. Dieser hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen für eine Dauer von vier Wochen nach Beendigung des Übersetzungsauftrages verwahrt werden. Danach ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterlagen zu vernichten.
14.3. Für die Dauer der Aufbewahrung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Unterlagen so zu verwahren, dass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
15. Höhere Gewalt
15.1. Im Falle des Eintritts höherer Gewalt hat der Auftragnehmer oder der/die Auftraggeber:in, soweit möglich, den Vertragspartner:in unverzüglich davon zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer auch den/die Auftraggeber:in, vom Vertrag zurückzutreten. Der/Die Auftraggeber:in hat dem Auftragnehmer bereits getätigte Aufwendungen und ein angemessenes Honorar für die erbrachten Leistungen zu ersetzen.
15.2. Als Fälle höherer Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Stillstand der Rechtspflege und/oder Verwaltung, Abbruch der Kommunikationsmittel; Eintritt von durch den Auftragnehmer selbst nicht beeinflussbaren, unvorhersehbaren Ereignissen, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers zur vereinbarungsgemäßen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigen.
16. Gewährleistung und Schadensersatz
16.1. Die Frist für die Inanspruchnahme der Gewährleistungsansprüche beläuft sich auf sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Übergabe oder Leistungserbringung. Dabei liegt die Beweislast für das Vorhandensein des Mangels bereits beim Auftraggeber/der Auftraggeberin zum Zeitpunkt der Übergabe.
16.2. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, auch für Mangelfolgeschäden, sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Der Auftragnehmer haftet mit Ausnahme von Personenschäden für Schäden nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung, wobei die zumindest grob fahrlässige Verursachung von dem/der Auftraggeber:in zu beweisen ist. Forderungen auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer müssen innerhalb von sechs Monaten ab Erkennen des Schadens und des Schädigers oder innerhalb von sechs Jahren ab dem Zeitpunkt des Schadenseintritts gerichtlich eingefordert werden.
16.3. Für den Fall, dass der/die Auftraggeber:in die Übersetzung/die Dolmetschung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung des Auftragnehmers aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.
17. Verschwiegenheit und Datenschutz
17.1. Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit über alle ihm zur Kenntnis gelangten geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers/der Auftraggeberin verpflichtet und hat auch von ihm Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten. Diese Verpflichtung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, zeitlich auf die Dauer von fünf Jahren nach Ende des Vertragsverhältnisses beschränkt.
17.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z. B. Daten für Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
17.3. Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers/der Auftraggeberin zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der/die Auftraggeber:in zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 Telekommunikationsgesetz an ihn/sie gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann von dem/der Auftraggeber:in jederzeit widerrufen werden.
17.4. Der/Die Auftraggeber:in hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des Datenschutzrechtes das Recht, die Löschung seiner/ihrer Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn der/die SDL keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.
18. Referenzwerbung und Kundenfeedback
18.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer erhaltenes Feedback, Rezensionen oder Projektergebnisse (unter Wahrung der Geheimhaltungspflichten) zu Marketingzwecken auf der eigenen Webseite oder in sozialen Medien veröffentlicht.
18.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber (inkl. Firmenname und Logo) nach erfolgreichem Abschluss eines Projekts als Referenzkunden auf seiner Webseite und in sozialen Medien zu nennen.
18.3. Diese Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an mail@sprachpilot.at widerrufen werden.
18.4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dabei, keine vertraulichen Projektdaten oder geschäftskritischen Informationen preiszugeben.
19. Salvatorische Klausel, Änderungen, Erfüllungsort, anwendbares Recht und Sprache
19.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
19.2. Der/Die Auftraggeber:in bleibt Vertragspartner:in des Auftragnehmers und haftet für die vollständige Zahlung des Honorars auch dann, wenn der/die Auftraggeber:in eine andere Person als Rechnungsadressat:in angegeben hat. Mehrere Auftraggeber:innen haften solidarisch.
19.3. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem Auftragnehmer bedürfen der Schriftform.
19.4. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der berufliche Sitz („domicile professionell“) des Auftragnehmers. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtstreitigkeiten ist das am beruflichen Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht örtlich zuständig.
19.5. Es gilt österreichisches materielles Recht als vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.