Loading...

Was ist das Barrierefreiheitsgesetz 2025?

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie (2019/882), die in Österreich als Barrierefreiheitsgesetz (BFG) und in Deutschland als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seit dem 28. Juni 2025 gilt. Er verpflichtet Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu gestalten.

Warum jetzt handeln?

Das Barrierefreiheitsgesetz schafft erstmals klare Rechtspflichten für private Unternehmen und erhöht den Druck auf Veranstalter, Arbeitgeber und digitale Dienstleister erheblich.

Die tatsächliche Zielgruppe ist dabei enorm: Laut WKO, dem Deutschen Schwerhörigenbund und medizinischen Studien sind in Deutschland rund 16 Millionen Menschen und in Österreich ca. 1,6 Millionen Menschen (ca. 15–20 % der Bevölkerung) von einer Hörbeeinträchtigung betroffen – vom altersbedingten Hörverlust bis zur Taubheit. Barrierefreie Events mit Schriftdolmetschen oder Live-Untertiteln erreichen somit ein Vielfaches des oft vermuteten Publikums.

Wen betrifft das Gesetz?

Private Unternehmen

Betroffen: Unternehmen mit >10 MA oder >2 Mio. EUR Umsatz, die digitale Produkte/Dienste anbieten – Webshops, Apps, Streaming, Ticketsysteme, Bankdienstleistungen.

Öffentliche Einrichtungen

Ministerien, Universitäten, Schulen, Behörden – unterliegen seit 2020/2021 der WCAG 2.1 AA (Web Accessibility Directive). Für Events und Veranstaltungen gelten besondere Pflichten.

Veranstalter & Event-Agenturen

Wer öffentliche Fördergelder erhält oder im Auftrag öffentlicher Stellen agiert, muss kommunikative Barrierefreiheit sicherstellen. CSR-Anforderungen machen es zum Branchenstandard.

Universitäten & Schulen

Um chancengleiches Lernen und Studieren zu garantieren, müssen Bildungseinrichtungen für hörbehinderte Menschen verlässliche Hilfen wie Schriftdolmetschen anbieten.

Kommunikative Barrierefreiheit für Menschen mit Hörbehinderung

Das Barrierefreiheitsgesetz betrifft zwar primär digitale Produkte – die kommunikative Zugänglichkeit bei Veranstaltungen ist aber für öffentliche Einrichtungen, geförderte Events und viele Unternehmen längst verpflichtend oder ein CSR-Standard. Besonders relevant ist dabei die Absicherung von Menschen mit Hörbehinderungen – durch gesprochene Sprache in Echtzeit zugänglich machen:

Zielgruppe Empfohlene Maßnahme Sprachpilot-Leistung
Schwerhörige, Spätertaubte Live-Text auf Bildschirm / Smartphone in Echtzeit Schriftdolmetschen
Gehörlose (Gebärdensprache als Erstsprache) Gebärdensprachdolmetscher:in (ÖGS / DGS) Gebärdensprachdolmetschen
Online-Teilnehmer:innen (hybrid / remote) Live-Untertitel direkt im Video-Stream (WCAG 1.2) Live-Untertitel

Sanktionen bei Verstößen

Österreich (BFG)

  • Verwaltungsstrafen (BMSGPK)
  • Zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatzklagen
  • Verlust von Fördergeldern und Ausschreibungsteilnahmen

Deutschland (BFSG)

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro
  • Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände
  • Marktüberwachung durch die Bundesnetzagentur

In 4 Schritten zur hörbehinderten-gerechten Veranstaltung

  1. Bedarfserhebung: Fragen Sie im Anmeldeformular aktiv, ob Teilnehmende Schriftdolmetschen oder Gebärdensprachdolmetschen benötigen.
  2. Frühzeitig buchen: Schriftdolmetscher:innen und Gebärdensprachdolmetscher:innen sind schnell ausgebucht – mindestens 4–6 Wochen im Voraus anfragen.
  3. Technik sicherstellen: Gute Ausleuchtung für Dolmetscher:innen, Induktionsschleifen-Anlage (HAK/T-Spule), reservierte Sichtplätze und ein stabiles WLAN/LAN für den Live-Stream.
  4. Barrierefreiheit kommunizieren: In der Einladung explizit auf Schriftdolmetschen und Gebärdensprachdolmetschen hinweisen – das erhöht die Anmeldequote von Menschen mit Hörbehinderung erheblich.

Häufige Fragen zum Barrierefreiheitsgesetz 2025

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die in Österreich als BFG und in Deutschland als BFSG seit dem 28. Juni 2025 gilt. Er verpflichtet Unternehmen (über 10 MA oder 2 Mio. EUR), bestimmte Produkte und digitale Dienste barrierefrei zugänglich zu machen.

Direkt regelt der EAA Produkte und digitale Dienste. Für öffentliche Einrichtungen bestehen seit Jahren Pflichten. Viele Förderungen machen Barrierefreiheit zur Bedingung. Professionelle Veranstalter setzen sie zunehmend als Standard.

Gesprochene Inhalte müssen für Menschen mit Hörbehinderung zugänglich sein: Schriftdolmetschen für Schwerhörige und Spätertaubte, Gebärdensprachdolmetschen für Gehörlose sowie Live-Untertitel für Online- und hybride Teilnehmende.

In Österreich drohen Verwaltungsstrafen und zivilrechtliche Konsequenzen. In Deutschland Bußgelder bis 100.000 Euro und Abmahnungen. Zudem riskieren Unternehmen den Verlust von Fördergeldern.

Sprachpilot spezialisiert sich auf Hörbehinderungen und bietet Schriftdolmetschen, Gebärdensprachdolmetschen (ÖGS/DGS) und Live-Untertitel – österreichweit und deutschlandweit, auch per Remote. Jetzt anfragen.

Auf einen Blick

  • Gültig seit: 28. Juni 2025
  • Österreich: BFG (Barrierefreiheitsgesetz)
  • Deutschland: BFSG
  • EU-Grundlage: Richtlinie 2019/882 (EAA)
  • Betrifft: Produkte & digitale Dienste
  • Schwelle AT/DE: >10 MA oder >2 Mio. EUR

Anfrage stellen

Wir analysieren Ihren Bedarf und zeigen, welche Maßnahmen für Ihre Veranstaltung sinnvoll sind.

Jetzt anfragen