Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie (2019/882), die in Österreich als Barrierefreiheitsgesetz (BFG) und in Deutschland als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seit dem 28. Juni 2025 gilt. Er verpflichtet Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu gestalten.
Das Barrierefreiheitsgesetz schafft erstmals klare Rechtspflichten für private Unternehmen und erhöht den Druck auf Veranstalter, Arbeitgeber und digitale Dienstleister erheblich.
Die tatsächliche Zielgruppe ist dabei enorm: Laut WKO, dem Deutschen Schwerhörigenbund und medizinischen Studien sind in Deutschland rund 16 Millionen Menschen und in Österreich ca. 1,6 Millionen Menschen (ca. 15–20 % der Bevölkerung) von einer Hörbeeinträchtigung betroffen – vom altersbedingten Hörverlust bis zur Taubheit. Barrierefreie Events mit Schriftdolmetschen oder Live-Untertiteln erreichen somit ein Vielfaches des oft vermuteten Publikums.
Betroffen: Unternehmen mit >10 MA oder >2 Mio. EUR Umsatz, die digitale Produkte/Dienste anbieten – Webshops, Apps, Streaming, Ticketsysteme, Bankdienstleistungen.
Ministerien, Universitäten, Schulen, Behörden – unterliegen seit 2020/2021 der WCAG 2.1 AA (Web Accessibility Directive). Für Events und Veranstaltungen gelten besondere Pflichten.
Wer öffentliche Fördergelder erhält oder im Auftrag öffentlicher Stellen agiert, muss kommunikative Barrierefreiheit sicherstellen. CSR-Anforderungen machen es zum Branchenstandard.
Um chancengleiches Lernen und Studieren zu garantieren, müssen Bildungseinrichtungen für hörbehinderte Menschen verlässliche Hilfen wie Schriftdolmetschen anbieten.
Das Barrierefreiheitsgesetz betrifft zwar primär digitale Produkte – die kommunikative Zugänglichkeit bei Veranstaltungen ist aber für öffentliche Einrichtungen, geförderte Events und viele Unternehmen längst verpflichtend oder ein CSR-Standard. Besonders relevant ist dabei die Absicherung von Menschen mit Hörbehinderungen – durch gesprochene Sprache in Echtzeit zugänglich machen:
| Zielgruppe | Empfohlene Maßnahme | Sprachpilot-Leistung |
|---|---|---|
| Schwerhörige, Spätertaubte | Live-Text auf Bildschirm / Smartphone in Echtzeit | Schriftdolmetschen |
| Gehörlose (Gebärdensprache als Erstsprache) | Gebärdensprachdolmetscher:in (ÖGS / DGS) | Gebärdensprachdolmetschen |
| Online-Teilnehmer:innen (hybrid / remote) | Live-Untertitel direkt im Video-Stream (WCAG 1.2) | Live-Untertitel |
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